Unser Spektrum
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und vieles mehr
Geschäftszeiten:
Mo. - Do.
Fr.
: 07.30 - 16.00 Uhr
: 07.30 - 14.30 Uhr
24h Notdienst
Freischneiden
Bäume und Sträucher dürfen den Verkehr auf Straßen und Gehwegen nicht behindern oder gefährden.
Sie dürfen Lichtkuppeln von Straßenleuchten und amtliche Verkehrszeichen nicht verdecken.
Ebenso ist an Kreuzungen oder Einmündungen
das Freischneiden zur Erhaltung der Verkehrssicherung notwendig.
Unser geschultes Personal führt das fachgerechte Freischneiden für Sie durch.
Wir von Richter kennen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Verkehrssicherungspflicht und schneiden frei was freigeschnitten werden muss.
Dabei achten wir darauf das es Ihrem Baum weiterhin gut geht und er seinen Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt leisten kann.
Freischneiden - Richter
Wir machen das!