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Ersatz-Baumpflanzung

Eine Ersatzbaumpflanzung ist vorgeschrieben wenn es in der Fällgenehmigung der Ordnungsbehörde festgelegt wurde. Der Stammumfang des gefällten Baumes legt dabei fest wie viele Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.

  • 1 Birke 119 cm Stamm-Umfang bis 150 cm = 1 Ersatzbaum
  • 1 Eiche 175 cm Stamm-Umfang bis 200 cm = 2 Ersatzbäume
  • 1 Linde 229 cm Stamm-Umfang bis 200 cm = 2 Ersatzbäume
  • je angefangene 25 cm je 1 zusätzlicher Baum = insgesamt 4 Ersatzbäume


Ersatzbaumpflanzung - Richter
Wir machen das!

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